In die aktuelle Diskussion um Verhaltens-Scanner
https://netzpolitik.org/2026/widerstand-gegen-ueberwachung-man-kann-kameras-auch-kaputtmachen
https://netzpolitik.org/2026/verhaltensscanner-eine-reale-gefahr/
will ich mich einmischen als jemand, der schon frühzeitig an Projekten zu Verhaltenserkennung mitgewirkt hat. Von 2013 bis 2016 hatte ich das Glück, vom BMBF im Projekt InReakt gefördert worden zu sein.
Dabei ging es in einem großen bundesweiten Forschungsverbund (Leitung: StuVa, Köln; Partner: Init, Karlsruhe; Infokom, Neubrandenburg; Fraunhofer IPK, Berlin; Psychologisches Institut, Universität Heidelberg) um die Möglichkeiten halbautomatisierter Entdeckung von schwierigen Situationen (Tätlichkeiten, Vandalismus, medizinischer Notfall etc.) in Straßenbahnen und an Haltestellen (siehe meinen Blog zum Abschluss des Projekts im Jahr 2016). Auch online zu finden ist der Heidelberger Abschlussbericht.
Und wie hatten wir damals das heikle Thema des Datenschutzes gelöst: „privacy by design“ hatte Hansjürgen Garstka, der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin, sein Konzept benannt. Dies besagt, daß so wenig wie möglich personenbezogene Daten gesammelt werden. Die Videoüberwachung z.B. erfolgt mit einer Tiefenkamera auf Infrarot-Basis, bei der nur Konturen („Skelette“) und deren Interaktion erfasst werden. Anlassbezogen – das darf man – wird dann bei entsprechenden Ereignissen ein RGB-Signal für die Leitstelle dazu geschaltet.
Das sollte helfen, die Vielfalt an Videodaten zu „filtern“ und einem menschlichen Entscheider in der Leitstelle eine entscheidungsrelevante Vorauswahl zu präsentieren. Dabei hatten wir aufgrund des geschilderten Vorgehens keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken – die Erhöhung der Sicherheit der Passagiere stand für uns im Vordergrund.
Das geschieht auch heute ganz ähnlich, z. B. in unserer Nachbarstadt Mannheim für Heidelberg ist die Einführung einer entsprechenden Software angeblich geplant):
Muss man sich als unbescholtener Bürger Gedanken um seine Freiheitsrechte machen? Ich denke nicht, sofern ein paar Bedingungen erfüllt sind: Es sollte eine Überwachung in Kriminalitätschwerpunkten erfolgen, es sollte auf die Video-Überwachung hingewiesen werden, es sollten akzeptable Fehlalarm-Quoten vorliegen, die erhobenen Daten sollten nach angemessener Zeit gelöscht werden – Es braucht klare und nachvollziehbare Rechtsgrundlagen!
Niemand will vermutlich ein Überwachungssystem wie in China – ein Sozialkredit-System, das darauf abzielt, durch Überwachung und im Internet öffentlich einsehbaren Punktestand zu mehr „Aufrichtigkeit“ im sozialen Verhalten zu erziehen. Aber natürlich wollen wir an unsicheren Plätzen geschützt sein.
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