Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

SWR aktuell meldet am 1.2.2023:

„Der Landtag hat am Mittwoch [1.2.2023, JF] mit der Mehrheit der grün-schwarzen Koalition das neue Klimaschutzgesetz verabschiedet. Baden-Württemberg ist damit das erste Bundesland, das konkrete Ziele zur CO2-Reduktion für Verkehr, Gebäude und Wirtschaft gesetzlich festschreibt.

Bis 2040 will das Land klimaneutral sein. So steht es im neuen Klimaschutzgesetz, das am Mittwoch vom Landtag verabschiedet wurde. Während die Grünen von einem Meilenstein sprechen, sieht die Opposition in dem Gesetz mehr Schein als Sein.

Das Land will seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Klimaneutral soll es bis 2040 werden. Das ist fünf Jahre früher, als die Bundesregierung für Deutschland beschlossen hat. Klimaneutralität bedeutet, dass nur so viele Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen, wie wieder aufgefangen werden können.“

Mit den baden-württembergischen „Scientists for Future“ haben wir im Vorfeld der Gesetzgebung eine „Stuttgarter Erklärung zu klimaneutralen Hochschulen“ verfasst und uns an den Anhörungen zur Vorbereitung des Gesetzes beteiligt. Ich bin nun gespannt auf die Umsetzung der ehrgeizigen Ziele! Vor allem Hochschulen mit vielen Baumassnahmen (wie z.B. U Heidelberg) stehen hier als Vorbild bereit. Bis 2030 sollen die Emissionen um 65% gesenkt werden im Vergleich zu 1990: Dann sollten wir SOFORT damit anfangen! Ob ich die Photovoltaik-Anlage auf den Dächern des Instituts noch erlebe? Hoffentlich…

Hier der Link zum Gesetz: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-bw/klimaschutz-und-klimawandelanpassungsgesetz-baden-wuerttemberg


Ein Massnahmenregister mit 254 Einzelmassnahmen soll am 14.2.2023 im Kabinett beschlossen werden. Hier geht es zum Massnahmen-Register (KMR).

Zu Hochschulen heisst es dort: „Nach § 2 LHG ist das Prinzip der Nachhaltigkeit, worunter auch der Klimaschutz fällt, als Hochschulaufgabe verankert und erfasst insoweit z.B. die Struktur- und Entwicklungsplanung und Hochschulkooperationen. Das LHG legt zudem in § 16 Abs. 3 Nr. 17 die Rektoratsverantwortlichkeit für die „strukturelle organisatorische und verfahrensmäßige Verankerung des Klimaschutzes innerhalb der Hochschule als Einrichtung unter Berücksichtigung rechtlicher Klimaschutzvorgaben“ fest. Die Rektoratsverantwortung soll auch die Vernetzung unterschiedlicher Aktivitäten innerhalb der Hochschule, aber auch die Kooperationen der Hochschulen untereinander, mit dem MWK oder mit anderen Einrichtungen fördern.“ – Ob das Rektorat diese Verantwortung übernimmt? We’ll see…

Nachtrag 25.2.2023: Diese Woche habe ich zufällig den Hinweis von Nicole Hoffmann (vom Veranstaltungsmanagement der Uni Heidelberg) erhalten, dass unsere Uni im Rahmen von heiSCHOOL (=Angebote für Kinder und Jugendliche, als auch für Lehrkräfte und Lehramtsstudierende, Erzieherinnen und Erzieher) den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDG) jeweils eine forschende Person zugeordnet hat, zu der ein Video-Interview geführt wurde: Hier ist die Einstiegseite: https://www.uni-heidelberg.de/de/heischool/go-future/ziele-fuer-nachhaltige-entwicklung. 17 interessante Portraits!

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