Regionalgruppen von „Scientists for Future“ (S4F) aus Baden-Württemberg (genauer: aus Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Mannheim, Stuttgart, Tübingen, Ulm) haben sich beginnend im April 2021 für die Erreichung klimaneutraler Hochschulen organisiert und seit September 2021 den Entwurf für eine „Stuttgarter Erklärung zu klimaneutralen Hochschulen bis zum Jahr 2030“ ausgearbeitet. Gedacht ist diese Erklärung als Anstoss, um zu einer verbindlichen Vereinbarung des Landes Baden-Württemberg mit seinen Hochschulen zu kommen.
Grundgedanke ist, dass die Hochschulen des Landes mit gutem Beispiel vorangehen sollten und damit zeigen, dass exzellente Forschung und Klimaneutralität zusammengehen und nicht die Treibhausgas-Neutralität auf dem Altar der Forschung geopfert werden muss.
Am 6. Oktober 2021 hat der Landtag in Stuttgart die Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg beschlossen. Das ehrgeizige Ziel des Landes ist es, die Landesverwaltung einschließlich der Hochschulen bis 2030 „netto-treibhausgasneutral“ zu organisieren (KSG BW §7). Die Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen des Landes tragen laut LHG §16 Abs. 3 Ziff. 17 die Verantwortung für die „strukturelle organisatorische und verfahrensmäßge Verankerung des Klimaschutzes innerhalb der Hochschule als Einrichtung unter Berücksichtigung rechtlicher Klimaschutzvorgaben“.
Unser Vorschlag namens „Stuttgarter Erklärung“ (kein Forderungskatalog und keine Kampfansage, sondern ein Impuls und eine Aufforderung, sich des Themas anzunehmen) ist als Diskussionsgrundlage für eine Vereinbarung zwischen den Hochschulen des Landes und dem Wissenschafts- und Finanzministerium konzipiert (ähnlich der Hochschulfinanzierungsvereinbarung). Die Stuttgarter Erklärung kann als Rahmenwerk zur Konkretisierung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes des Landes für Hochschulen dienen. Wir haben unseren Entwurf für die Stuttgarter Erklärung mit der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und dem Finanzminister Danyal Bayaz bereits diskutiert (beide haben das wohlwollend aufgenommen), jetzt sind die Hochschulen am Zug.
Worum geht es uns? Unser Vorschlag
- spezifiziert die Anforderungen an hochschulspezifische Energie- und Klimaschutzkonzepte (Verursacherbilanz bei den Emissionen, Reduktionspfade, Optimierungspotenziale sortiert nach CO2-Vermeidungskosten),
- sorgt für Transparenz, was die Investitionen und Lebenszykluskosten für klimaneutrale Hochschulen angeht,
- legt die Grundlagen für ein Monitoring, so dass die Fortschritte der Hochschulen untereinander vergleichbar sind,
- beschreibt zentrale Instrumente und Maßnahmen, mit denen der klimaneutrale Betrieb angestrebt wird (u.a. CO2-Schattenpreis),
- gibt der Emissionsvermeidung Vorrang vor der Emissionsreduktion. CO2-Kompensation hat unter den Maßnahmen die niedrigste Priorität,
- regelt den Mechanismus, wenn Ziele verfehlt werden,
- beschreibt die Governance des Gesamtprozesses und
- gibt Empfehlungen zum Zeitplan und zu ersten Maßnahmen.
Mal sehen, was unser Impuls bewirkt!
PS: Hier ist der Entwurf der „Stuttgarter Erklärung“ (Langfassung, 17 Seiten und Kurzfassung, 1 Seite)
Siehe auch: Rüge wg Dienst-Email im Kontext der „Stuttgarter Erklärung“