Psychotherapeutengesetz im Bundestag verabschiedet

Am 26.9.19 wurde gegen 23:30 im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung in 2. und 3. Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet (der Bundesrat muss noch zustimmen; hier der Link zur Abstimmung, auf den Reiter 2./3. Lesung gehen). Die jahrelange Vorarbeiten (in der DGPs ist vor allem der Kommission „Psychologie und Psychotherapieausbildung“ unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Winfried Rief zu danken!) haben weitgehend Erfolg gehabt – in einem zentralen Punkt, nämlich der Verbesserung der Bedingungen für die zukünftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiAs), gibt es eine kleine Enttäuschung: mit der Festlegung des Einkommens von mindestens 1.000 Euro im Psychiatriejahr und von mindestens 40 Prozent von der Vergütung während der Ausbildungstherapie bleibt der Bundestag hinter den Erwartungen zurück.

Nach der Bundesrat-Verabschiedung wird die Approbationsordnung angepasst und eine Weiterbildungsordnung erlassen, dann können die rund 50 Psychologischen Institute an die Arbeit gehen und ihre Studien- und Prüfungsoprdnungen anpassen. Allerdings fehlt bislang eine Finanzierungszusage der Landesministerien, die die notwendigen Mehrkosten für Personal auffangen muss. Da das Gesetz bereits zum 1.9.2020 in Kraft treten soll, herrscht hier erheblicher Zeitdruck – nicht gut! Mal sehen, wie das weitergeht!

siehe auch meinen früheren Blog-Beitrag: https://joachimfunke.de/2019/02/23/reform-der-psychotherapeutenausbildung/

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