Lob des Grundgesetzes

Am 8. Mai 1949 ist vom Parlamentarischen Rat in Bonn das Grundgesetz (GG) beschlossen worden. Das ist ein Text, gegenüber dem ich als Beamter schon kraft meines Dienstvertrags zu Loyalität verpflichtet bin, aber diese Pflicht ist mir wirklich eine echte Freude! Ich finde, wir haben ein tolles Grundgesetz – und zwar nicht nur den Buchstaben und Artikel wegen, sondern weil es gelebt wird! Wir haben mit dem Bundesverfassungsgericht sogar ein eigenes Organ, das die Einhaltung dieses GG sicherstellen soll, und einen Verfassungsschutz, der Gegner und Gefährder dieses GG aufspüren soll. „Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.“ (Quelle: https://www.bundestag.de/grundgesetz).

Vor 10 Jahren habe ich anläßlich des damals 60. Geburtstags unseres GG einen Blogbeitrag über „Psychologie im Grundgesetz“ geschrieben, der sich mit den ersten 19 Artikeln des GG und den darin enthaltenen Grundrechten aus einer psychologischen Perspektive heraus befasst. Psychologie im Grundgesetz? Wie kann das sein? Schauen Sie selbst: Ich habe meinen damaligen Beitrag mit Vergnügen wiedergelesen: https://joachimfunke.de/2009/05/24/psychologie-im-grundgesetz

Ich wünsche unserem GG, das gut 4 Jahre älter ist als ich, einen schönen Geburtstag und viele Jahrzehnte weiteren Bestand!

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