Grundgesetz geändert zum Wohl der Unis

Am 19.12.2014 hat der Bundesrat eine Änderung von §91b des Grundgesetzes beschlossen (hier der neue Wortlaut; Bericht im Tagesspiegel): Danach darf sich in Fällen „übergeordneter Bedeutung“ der Bund an der langfristigen Finanzierung von landeseigenen Hochschulen beteiligen. Bislang war dies ausschließlich Ländersache. Ausnahmen gab es nur für kurzfristige Projekte wie z.B. die Exzellenzinitiative. Der Föderalismus im Hochschulbereich führt ja zu manchen Kuriositäten (nur noch in Baden-Württemberg gibt es z.B. „Pädagogische Hochschulen“ – alle übrigen Bundesländer haben diese längst in ihre Universitäten als „School of Education“ integriert), aber in Zeiten knapper Kassen führt er auch zu Finanzkrisen im Hochschulbereich.

Mit dem Angebot des Bundes, ab 2015 allein für die Zahlung von BaFöG aufzukommen (und damit die Länderkassen erheblich zu entlasten, die bislang ein Drittel der Kosten trugen), konnten die Länder für die Aufhebung des Kooperationsverbots gewonnen werden. Dennoch wird es nicht zur Einrichtung von Bundesuniversitäten kommen (jedenfalls nicht in absehbarer Zeit).

Was das für den Hochschulpakt III in Baden-Württemberg konkret in Heidelberg bedeuten wird, muss man im Januar beurteilen, wenn es in Stuttgart zu dessen Unterzeichnung kommt (hier nochmal die damaligen Forderungen der Universitäten und hier eine Kritik von Studierendenvertretern). Die optimistischen Statements unserer Landesministerin Theresia Bauer werden dann auf den Prüfstand gestellt werden müssen.

Kategorien:

Archive
Kategorien