Tag: 20. Dezember 2014

Am 19.12.2014 hat der Bundesrat eine Änderung von §91b des Grundgesetzes beschlossen (hier der neue Wortlaut; Bericht im Tagesspiegel): Danach darf sich in Fällen „übergeordneter Bedeutung“ der Bund an der langfristigen Finanzierung von landeseigenen Hochschulen beteiligen. Bislang war dies ausschließlich Ländersache.…

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