Zukunftsvertrag Studium und Lehre

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat Details zu dem seit längerem geplanten Hochschulpakt „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ offengelegt: „Der Bund stellt von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Mrd. Euro bereit. Die Länder stellen zusätzliche Mittel in derselben Höhe bereit, sodass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich eine gemeinsame Milliardeninvestition in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Mrd. Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen wird.“

Das ist ein ordentlicher Batzen Geld, der zur Verbesserung der Situation an den Hochschulen verwendet werden soll! Wie Jan-Martin Wiarda dazu in seinem Blog schreibt, kommen somit in den 7 Jahren Laufzeit des Vertrags 27,68 Mrd. Euro ins Spiel. Das ist eine erhebliche Summe. Neben der Fortsetzung des Hochschulpakts („Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“) wird zusätzlich noch über die Fortsetzung des Qualitätspakts Lehre („Innovation in der Hochschullehre“) sowie  des Pakts für Forschung und Innovation entschieden. Finanzierungen, die dringend erforderlich sind.

Jedes Bundesland muss übrigens in einer eigenen „Verpflichtungserklärung“ benennen, was ihm wichtig ist und woran zukünftig eine Verbesserung der Situation festgemacht werden kann. Nachfolged der Link zu diesen Dokumenten:

https://www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen/hochschulpakt-zukunftsvertrag/zukunftsvertrag/

Für Baden-Württemberg (hier Direktlink zur Verpflichtung von Ba-Wü) wird generell eine Verbesserung der Betreuungsrelationen angestrebt. Als allgemeines Ziel wird in der Verpflichtungserklärung genannt: „Die sichere Finanzierung des Zukunftsvertrags soll dabei für verlässlichere Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden. Dabei soll fächergruppenspezifisch auf einen höheren Anteil von Wissenschaftlerinnen in den wissenschaftlichen Karrierestufen entsprechend dem Kaskadenmodell hingewirkt werden. Mögliche Spielräume, die durch einen Rückgang der Auslastung entstehen, sollen insbesondere für die Verbesserung der Betreuungssituation und weitere Verbesserungen in der Qualität der Lehre genutzt werden.“

Erfreulich auch für unser Institut: Die unter der Leitung von Birgit Spinath betriebene Verbundforschung zur Verbesserung der Studierendenauswahl (hier zur Homepage von STAV) wird explizit genannt und damit gestärkt: „Zur Unterstützung der Hochschulmaßnahmen zur Verbesserung des individuellen Studienerfolgs wurden für den Zeitraum 2016-2020 Hochschulpaktmittel in Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Aktuell fördert das Land insbesondere Modelle für die Flexibilisierung der Studieneingangsphase und innovative Lehrprojekte sowie Maßnahmen im Bereich „Eignung und Auswahl“, um die Passung zwischen Studieninteressierten und Studienfach zu verbessern.“ Das ist sehr erfreulich!

Inwiefern diese allgemeinen Formulierungen nun wirklich zu konkreten Verbesserungen führen, wird man sehen müssen – die Gewerkschaft GEW ist nicht zufrieden, wie aus der ersten Stellungnahme zu den Verpflichtungserklärungen zu entnehmen ist. Ob etwa prekäre Beschäftigungssituationen, die im Wissenschaftsbetrieb immer wieder vorkommen, damit massgeblich reduziert werden können, wird erst die Umsetzung dieser Massnahme vor Ort zeigen.

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