Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder (heisst neuerdings Exzellenzstrategie) hat eine komplexe Struktur. Seit 2006 sind drei Förderrunden realisiert worden. Nun geht es zum voraussichtlich letzten Mal um viel Geld. Um erneut den Titel „Exzellenzuniversität“ ab dem Jahr 2019 zu erreichen, müssen verschiedene Bedingungen durch die hoffenden Unis erfüllt sein. Eine der Hürden besteht im erfolgreichen Realisieren sogenannter Cluster (Forschungsverbünde). Um den Status der Exzellenz zu erhalten, müssen mindestens zwei positiv evaluierte Clusteranträge vorliegen. Unsere Universität hat sieben Skizzen zu derartigen Clustern eingereicht – am 29.9.2017 ist das Ergebnis der internationalen Gutachtergruppe durch die DFG bekanntgegeben worden: drei der 7 Heidelberger Skizzen sind zur Ausarbeitung empfohlen worden, davon 2 solche, die in Zusammenarbeit mit KIT Karlsruhe gestellt wurden.
Eine exzellente Analyse des nun verkündeten Zwischenergebnisses liefert ein Blogeintrag von Jan-Martin Wiarda unter dem Titel „88 sind noch drin„. Über die Uni Heidelberg heisst es dort: „Konsterniert dürften sie in Heidelberg sein, dem nur drei Cluster im Rennen verbleiben, davon einer allein und zwei gemeinsam mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT, das insgesamt vier Anträge stellen darf). Eine überraschend schwache Bilanz für Heidelberg, das sonst gemeinhin als eine der stärksten Wissenschaftsregionen in Deutschland gehandelt wird.“
Ja, stimmt: konsterniert habe ich mich gefühlt, als ich das Ergebnis der Evaluation hörte! Nur eine der eigenständigen Skizzen konnte überzeugen (im Kontext von FoF2, „Structure and Pattern Formation in the Material World“), zwei schon länger höchst erfolgreiche Cluster, im Kontext von FoF1 („Molecular and Cellular Basis of Life“) und FoF3 („Cultural Dynamics in Globalised Worlds“), sind draußen. Auch die von der Psychologie massgeblich mitentwickelte Skizze „Self-Regulation and Regulation in Mental Health“ im Kontext von FoF4 ist abgelehnt worden. Uff!
Die drei erfolgreichen Clusterskizzen müssen jetzt zu Vollanträgen ausgearbeitet werden – wäre schön, wenn das erfolgreich gelänge! Natürlich ist das noch nicht das Ende der Fahnenstange: „Universitäten mit mindestens zwei (bei Verbünden mit mindestens drei) Exzellenzclustern können bis zum 10. Dezember 2018 Anträge für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten einreichen; über sie wird nach erfolgten Begutachtungen am 19. Juli 2019 entschieden“ (DFG Ausschreibung).Da liegt noch Spannung in der Luft!
Noch einmal ein Zitat aus Wiardas Blog: „Sehr gute Chancen auf eine institutionelle Bewerbung mit vier oder mehr Vollanträgen haben 15 Unis, weitere sieben haben noch drei Anträge im Rennen und damit mittelprächtige Aussichten, eine Bewerbung einreichen zu dürfen.“ Wir gehören zu denjenigen, denen er „mittelprächtige Aussichten“ bescheinigt. In der örtlichen Presse (RNZ vom 30.9.2017) wird ein bisschen mehr Optimismus ausgegeben. Natürlich sollen die erheblichen Vorarbeiten, die hier geleistet wurden, nicht „verpuffen“, sondern werden nun in andere Förderprogramme umgelenkt. Ich könnte mir vorstellen, dass die DFG demnächst eine ganze Reihe von SFB-Anträgen erhält.