Tag: 28. Januar 2016

Unsere Fakultät verfügt über eine Promotionsordnung, in der in §1 die Möglichkeit beschrieben wird, „den Grad eines Doktors der Philosophie ehrenhalber (Dr. phil. h.c.) auf Grund von hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet der Verhaltens- und Empirischen Kulturwissenschaften einschließlich der angrenzenden Gebiete“ zu vergeben.…

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