Anzeigen in der „Rundschau“

Im aktuellen Heft 2/2015 der „Psychologischen Rundschau“ (PRU) ist nach Seite 130 eine Anzeige geschaltet, die Erstaunen auslöst: Die University of Nicosia (Standort: Wien) wirbt dort auf einer 1/2 Seite für ein Doktoratsstudium Psychologie, berufsbegleitend, „nur 12 Präsenztermine in Wien“. Den vollständigen Werbeflyer findet man hier. Natürlich ist es ein Bezahl-Studium, da es sich um eine private Hochschule handelt – die Gebühren sind mit 13.500 Euro für ein dreijähriges Doktoratsstudium preiswert (zum Vergleich: private Hochschulen in der BRD bieten einen kompletten BSc-Studiengang Psychologie für knapp 30.000 Euro an).

Da es sich bei der PRU um die Zeitschrift handelt, die im Namen der „Deutschen Gesellschaft für Psychologie“ (DGPs) herausgegeben wird, stellt sich natürlich die Frage, wer über die Aufnahme von Anzeigen entscheidet. Die Herausgeber verantworten den redaktionellen Teil, für die Anzeigen ist der Verlag zuständig. So weit, so gut – aber trotzdem stellt sich die Frage, ob diese Werbung nicht eine rote Linie überschreitet, die dem Anspruch der DGPs widerspricht. Brauchen wir in der DGPs vielleicht Regeln für den Umgang mit Anzeigenkunden?

Was mich bei der Anzeige schmunzeln lässt: Die PRU erhalten alle 2.500 Mitglieder der DGPs ins Haus geliefert – allerdings sind die meisten Leserinnen und Leser bereits promoviert, da Promotion noch bis vor kurzem Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der DGPs ist (inzwischen gibt es auch studentische Mitglieder, aber in geringen Mengen). Es kann der University of Nicosia also mit der Anzeige kaum darum gehen, Kunden zu finden. Da wären andere Journale sicher passender. Was dann?

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