Dem Hörensagen nach denken beide derzeit aus Studiengebühren bezahlten Methodenberater (Dipl.-Psych. Samuel Greiff und Dr. Oliver Schilling) daran, im WS nicht mehr bzw. reduziert weiterzumachen. Grund ist der hohe Aufwand, der mit dieser Tätigkeit verbunden ist. Während „normale“ Mitarbeiter auf befristeten Planstellen 4 SWS Lehre machen, gehen diese Tätigkeiten bei Stellen, die aus Studiengebühren finanziert werden, derzeit bis auf 16 SWS hoch. Grund dafür war eine frühere (falsche) Auskunft der Personalabteilung, dass man bei Studiengebührengeldern den Lehranteil hochzuschrauben habe. Wie sich jetzt herausstellt, ist dies eine Kann- und keine Muss-Regelung gewesen. Die Landeslehrverordnung ist maßgeblich. Danach *kann* man Mitarbeitern, die aus Studiengebühren bezahlt werden, die gleichen Konditionen anbieten wie den Planstellenmitarbeitern.
Warum *sollte* man gleiche Konditionen bieten? Neben Gerechtigkeitserwägungen zeigt der vorliegende Fall der beiden zusätzlichen Methodenberater, dass es für qualifizierte Personen auf befristeten Stellen nicht attraktiv ist, von Semester zu Semester Kurz-Verträge zu bekommen, die mit einer so hohen Belastung verbunden sind, dass die eigene Weiterqualifikation darunter leidet. Der Mittelbau-Vertreter in der Fakultät, Dr. Christian Unkelbach, hat dies auch noch einmal aus seiner Sicht bestätigt. Gute Leute gewinnt man mit längeren Vertragslaufzeiten und akzeptablen Belastungen, die Raum für die eigene Qualifikation lassen.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass bessere Qualitäten in Studium und Lehre nur dann möglich sind, wenn exzellente Köpfe unser Personal verstärken. 16 zusätzliche Lehraufträge, wie wir sie jetzt in der Fakultät für den Winter beschlossen haben, sind zwar optisch ein enormer Zugewinn, aber wer hat zum einen die Zeit, all diese Angebote zu nutzen, und was bleibt davon wirklich übrig? Die Lehrbeauftragten kommen meist nur zu ihren Veranstaltungen ins Haus und stehen weder in Sprechstunden noch als Prüfer oder Prüfungsbeisitzer oder als Betreuer von Examensarbeiten zur Verfügung. Lehre und Studium heisst auch Beziehungen aufbauen und pflegen, heisst auch längerfristig verfügbare Ansprechpartner für Spezialfragen vor Ort zu haben, heisst also: exzellente Leute vor Ort zu haben, von denen man etwas lernen kann (und das geschieht, wie wir alle wissen, nur zu einem kleinen Teil in den Lehrveranstaltungen).
Hier noch mal der Gesetzestext aus unserem Landtag, der die Grundlage für die Studiengebühren liefert (es ist das „Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze“ vom 19. Dezember 2005, GBl. S. 794):
§4 Zweckbestimmung; Beteiligung der Studierenden
(1) Die Gebühren stehen jeder Hochschule und Berufsakademie, die sie eingenommen hat, zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung. Über die Verwendung der Einnahmen ist im Rahmen des Landeshochschulgesetzes im Benehmen mit einer Vertretung der Studierenden zu entscheiden; Näheres regelt die Grundordnung.
(2) Die aus den Studiengebühren finanzierten Maßnahmen bleiben bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität außer Betracht.
Hier findet man einerseits die juristisch wichtige Formulierung „Entscheidung im Benehmen“, die unser Rektorat jetzt wiederholt vorgetragen hat, wie auch den Hinweis auf die Kapazitätsneutralität solchermassen geschaffener Stellen (d.h. sie führen nicht zu einer Erhöhung der Studierendenzahl, sondern ermöglichen tatsächlich die Verbesserung der Betreuungsrelation).
Methodenberatung in der Krise? Nicht wirklich – denn wenn alles gut geht, wird die Methodenprofessur demnächst neu besetzt und die dafür vorgesehenen Mitarbeiter werden natürlich auch Beratung machen. Bei der aus Studiengebühren finanzierten Stelle ist dies explizit vereinbart.Aber natürlich ist der Vorgang Anlaß darüber nachzudenken, wie die inzwischen aufgelaufenen, nicht ausgegebenen Studiengebühren in Höhe von derzeit 300.000 € sinnvoll und nachhaltig verausgabt werden können (zumal jedes Semester weitere 200.000 € hinzukommen).
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