Es gibt wieder einmal Neues im Fall von Jens Förster: Das Ehrengericht der DGPs hat am 10.11.15 getagt und entschieden, ein für beide Seiten (DGPs als Klägerin, Jens Förster als Beklagter) salomonisch erscheinendes Urteil zu fällen, nämlich einen Vergleich (hier zum vollen Wortlaut):
„Demnach wird das Ehrengerichtsverfahren der Deutschen Gesellschaft für Psychologie gegen Herrn Prof. Dr. Jens Förster eingestellt. Prof. Förster verpflichtet sich, bei den Herausgebern des Journal of Experimental Psychology darauf hin zu wirken, dass [zwei] Publikationen zurückgezogen werden. Mit diesem Vergleich sind weder ein Schuldeingeständnis von Prof. Förster noch ein Schuldvorwurf seitens des Ehrengerichts verbunden.“
Kein Schuldeingeständnis, aber auch kein Schuldvorwurf mehr. Gesichtswahrend für beide Seiten? Auf der Strecke bleibt dabei die Wissenschaft. Gut, es gibt vermutlich zwei weitere Retraktionen (=Strafe ohne Urteil; wie geht das?). Aufgeklärt ist die Angelegenheit damit nicht.
„Was ist Aufklärung?“ Immanuel Kant (1784) sagt es deutlich: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“ Mündige Wissenschaftler kennen die Wahrscheinlichkeit eines perfekt linearen Datenmusters (z.B. aus den bei Data Colada vorgetragenen Berechnungen) und können daraus einen ziemlich klaren Schluß ziehen: extrem unwahrscheinlich!
Was hätte das Ehrengericht tun können? Laut Ehrengerichtsordnung §9 stehen vier (zunehmend schärfere) Massnahmen zur Verfügung: „Nr. 1 Verwarnung, Nr. 2 Verweis mit oder ohne Geldbuße, Nr. 3 Ausschluss [aus der DGPs] auf Zeit, Nr. 4 Ausschluss“. Also noch nicht einmal für eine Verwarnung reichte die Evidenz? Ich hätte der mündlichen Verhandlung gerne beigewohnt, um das Urteil besser verstehen zu können.
Dass für Juristen eine wenn auch noch so kleine Restwahrscheinlichkeit ausreicht, um ein klares Urteil zu verhindern, kann ich als Deduktivist verstehen. Als Pragmatist ziehe ich (wahrheitserweiternde) Induktionsschlüsse wie z.B. den Schluss „auch morgen geht wieder die Sonne auf“, auch wenn Logiker auf die winzige Restwahrscheinlichkeit verweisen, dass dem nicht so sein muss. Aber hier ist ja kein „ordentliches“ Gericht, sondern ein „Ehrengericht“ am Werk gewesen, das zu klären hat, ob gegen satzungsgemäße Ziele der DGPs (wie z.B. „Förderung und Verbreitung der wissenschaftlichen Psychologie“) verstoßen wurde. Augenscheinlich nicht! Verfahren eingestellt!
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