Mit der bis zum 15. Februar 2007 spätestens zu vollziehenden Rückmeldung müssen alle Studierenden erstmals Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen. Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg informiert auf seinen Webseiten unter
http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren/
ausführlich über das Thema und beantwortet wichtige Fragen wie zB. die, dass die Gebühren bei 500 Euro Bestand haben und nicht erhöht werden, dass die Gelder *zusätzlich* zur bestehenden Hochschulfinanzierung dienen, dass Studierende an der Vergabe der Mittel maßgeblich beteiligt werden und dass die Mittel ausschließlich der Verbesserung der Lehre dienen sollen.
In Heidelberg beschließt der Senat am 30.1.07, wofür die Studiengebühren verwendet werden können. An der Uni Ulm ist durchgesickert, dass die gestiegenen Heizkosten damit gedeckt werden können (siehe Meldung)…
Sollten 60 Prozent der Gebühren bei den Instituten ankommen, wären das für unser Institut bei 500 Studierenden immerhin 150.000 Euro pro Semester, ein Betrag, für den sich einiges auf die Beine stellen ließe, von zusätzlichen Mitarbeitern über Ausstattung der Unterrichtsräume bis hin zur Bibliothek. Die Beschlußvorlage für den Senat von der Kommission für Studiengebühren macht auf mich einen ganz vernünftigen Eindruck. Mal sehen, wie es dann später in der Wirklichkeit aussieht.
Ein Link auf die Heidelberger Seite zu Studiengebühren: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/d2/abt21/stud-geb/index.htm
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