Auf der gestrigen Fakultätssitzung wurde der Dekan „gewählt“ – die Anführungszeichen sind wichtig, denn wie heisst es im Hochschulgesetz von Baden-Württemberg so schön unter §24 Abs. (3): „Der Dekan wird auf Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden [vulgo „Rektor“; das Fett ist von mir, JF] vom Fakultätsrat aus den der Fakultät angehörenden hauptberuflichen Professoren gewählt.“
Der vom Vorstandsvorsitzenden vorgeschlagene Kandidat (es gab natürlich nur einen) war Gott sei Dank unser Wunschkandidat, den wir natürlich bestätigt haben – aber eine Wahl im Sinne demokratischer Prozeduren war das nicht! Nett, dass Magnifizenz unseren Wunschkandidaten akzeptiert hat – in der Medizinischen Fakultät war das nicht der Fall. Da kommt Freude auf, wenn einem der Dekan vorgesetzt wird. Aber wo kämen wir hin – in Unternehmen werden Abteilungsleiter ja auch ernannt und nicht gewählt. Und in der SAP-R3-Terminologie (der Finanzverwaltungssoftware) sind wir ja eigentlich auch nur die Filiale am Bunsenplatz 🙂 Wie schön, dass Frau Christmann gelegentlich Veranstaltungen zu Metaphern abhält!
Das Ausschleichen demokratischer Elemente in der Hochschule (die Selbstbestimmungsrechte der Professoren – von den Rechten der Studierenden wollen wir gar nicht reden…) findet leise und ohne erkennbaren Widerstand statt. Das Gesetz wurde übrigens im Landtag von unseren Abgeordneten beschlossen, die dort ja unseren Willen vertreten sollen. *Meinem* Willen entspricht das nicht.
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