Wieder einmal habe ich mir die Missbilligung meines Rektors zugezogen – ich wurde in seinem Auftrag von unserer Justiziarin freundlich darauf hingewiesen, dass die Nutzung meiner dienstlichen Email-Adresse und meiner Zugehörigkeitsangabe zum Psychologischen Institut der Universität Heidelberg auch im Ruhestand nur im Zusammenhang von Aufgaben im Kontext von Forschung und Lehre gestattet seien und ich zukünftig bitte bei Aktionen wie derjenigen zur „Stuttgarter Erklärung“ (hier die 1-seitige Kurzfassung) meine private Email-Adresse nutzen möge.…