Im Leben jedes Hochschullehrers gibt es wiederkehrend Phasen, die als belastend empfunden werden (Vorlesungszeit), und Phasen der Entlastung (vorlesungsfreie Zeit). Herausragend sind die nach LHG §49 Abs 7 möglichen Forschungssemester („sabbatical“), die der Rektor auf Antrag und mit Zustimmung der Fakultät in der Regel frühestens alle vier Jahre bewilligen kann.…