Es gibt wieder einmal Neues im Fall von Jens Förster: Das Ehrengericht der DGPs hat am 10.11.15 getagt und entschieden, ein für beide Seiten (DGPs als Klägerin, Jens Förster als Beklagter) salomonisch erscheinendes Urteil zu fällen, nämlich einen Vergleich (hier zum vollen Wortlaut):
…„Demnach wird das Ehrengerichtsverfahren der Deutschen Gesellschaft für Psychologie gegen Herrn Prof.