Auf der gestrigen Fakultätssitzung wurde der Dekan „gewählt“ – die Anführungszeichen sind wichtig, denn wie heisst es im Hochschulgesetz von Baden-Württemberg so schön unter §24 Abs. (3): „Der Dekan wird auf Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden [vulgo „Rektor“; das Fett ist von mir, JF] vom Fakultätsrat aus den der Fakultät angehörenden hauptberuflichen Professoren gewählt.“…